Sicherheitsmanagement
Beratung zum Aufbau und zur Implementation von Sicherheitsmanagementsystemen in Deutschland und Österreich.
Sicherheitsmanagement
Damit Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland am Eisenbahnbetrieb im Übergeordneten Netz teilnehmen können, benötigen diese gemäß § 7a AEG eine Sicherheitsbescheinigung, die entweder von der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) oder vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nach Antragstellung über den One-Stop-Shop und dem Nachweis eines den Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2018/762 entsprechenden Sicherheitsmanagementsystems erteilt wird.
Wir können Ihnen neben Komplettsystemen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung vom Aufbau bis zur Auditierung durch die Aufsichtsbehörde anbieten und somit einen einfachen Zugang zum Deutschen Eisenbahnverkehrsmarkt insbesondere im Schienengüterverkehr ermöglichen. Das alles aus einer neutralen und individuellen Blickweise auf Ihr Unternehmen!
Auch bei den betrieblichen Regelwerken können wir Ihnen behilflich sein: Eisenbahnunternehmen müssen zur sicheren Betriebsführung im Sinne des § 4 AEG und zur Gewährleistung sonstiger rechtlicher Anforderungen sowie des Netzzugangs ein umfangreiches Regelwerk aufbauen. Hierzu verwenden viele Unternehmen das Betriebsregelwerk des VDV („blaue Seiten“). Jedoch muss auch hier quasi zwangsläufig in Form von unternehmensspezifischen Bestimmungen („gelbe Seiten“) ergänzt werden. Hier sind wir Ihnen gern bei der Modulauswahl sowie der Erstellung individueller Regelungen behilflich.
Gleiches gilt zum Thema Brems- (Ril 915 / VDV-Schrift 757 Teil B) und Wagentechnik (VDV-Schrift 758).